Teilnehmende werben Teilnehmende

Weiterempfehlen und 200 € Prämie sichern

Teilnehmende werben Teilnehmende

Weitersagen lohnt sich – und so geht's:

Sie haben beim bfw eine Umschulung, Weiterbildung oder ein anderes Bildungsangebot absolviert und waren mit uns zufrieden?
Dann empfehlen Sie uns gerne weiter!

Für jede:n erfolgreich angeworbene:n Teilnehmer:in erhalten Sie entweder 200 € oder einen Wunschgutschein im Wert von 200 €.
 

Was müssen Sie dafür tun?

1.) Empfehlen Sie uns
Füllen Sie das unten aufgeführte Online-Teilnahmeformular aus.
Alternativ geht es hier zu unserem Teilnahmeformular zum Ausdrucken.

2.) Starten lassen
Beginnt die von Ihnen geworbene Person bei uns eine Umschulung, Weiterbildung oder ein anderes Bildungsangebot mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten, erhalten Sie Ihre Wunschprämie.
Der/die Geworbene muss bei der Anmeldung bzw. beim Erstkontakt mit uns darauf hinweisen, dass er/sie von Ihnen als Teilnehmer:in geworben wurde.

3.) Prämie kassieren
Nach mindestens 3-monatiger Teilnahme der von Ihnen geworbene Person, erhalten Sie Ihre Wunschprämie. 

 

Unsere Aktion „Teilnehmende werben Teilnehmende“ läuft noch bis 31.12.2027.

Hier Teilnehmerformular einfügen

Teilnahmebedingungen

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer:innen und Absolvent:innen der Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw), die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  2. Durch die Einreichung des Teilnahmeformulars gibt die beworbene Person ein verbindliches Angebot auf Teilnahme ab, welches vom bfw angenommen wird.
  3. Die Prämie wird der werbenden Person gewährt, wenn die geworbene Person eine Umschulung, Weiterbildung oder ein anderes Bildungsangebot von mindestens 6-monatiger Dauer beim bfw bis 31.12.2027 anfängt und diese für mindestens drei Monate besucht.
  4. Die Auszahlung der Geldprämie erfolgt per Überweisung auf das angegebene Konto der werbenden Person. Der/die Werbende ist selbst dafür verantwortlich, ggü. Meldestellen erhaltene Geld- oder Sachleistungen zu melden. Das bfw übernimmt dafür keine Verantwortung und ist bei eventuellen Forderungen nicht haftbar zu machen. Die werbende Person stellt sicher, dass die geworbene Person mit der Kontaktaufnahme einverstanden ist und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen hat.
  5. Dieses Prämienangebot gilt bis zum 31.12.2027.
  6. Alle Bildungseinrichtungen des bfw - Unternehmen für Bildung nehmen an der Aktion „Teilnehmende werben Teilnehmende“ teil (exklusive der Bildungsstätten der inab - Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw mbH).