Berufsabschlüsse nachholen

Die Externenprüfung bietet Menschen mit Berufserfahrung die Möglichkeit, einen staatlich anerkannten Berufsabschluss, beispielsweise vor der IHK oder HWK, zu erlangen, ohne eine reguläre Ausbildung gemacht zu haben.
Sie dient der Bestätigung erworbener Kompetenzen und steigert die Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt. Während die Zulassung zu einer Abschlussprüfung normalerweise den Besuch einer Berufsschule und die Arbeit in einem Ausbildungsbetrieb voraussetzt, bildet die Externenprüfung hier die Ausnahme. Wer nachweisen kann, bereits über einen längeren Zeitraum in einem Beruf gearbeitet zu haben, kann direkt zur Prüfung zugelassen werden.
Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist in der Regel der Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung, die dem 1,5-fachen der regulären Ausbildungszeit entspricht – bei einer dreijährigen Ausbildung also beispielsweise 4,5 Jahren Berufstätigkeit.
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