Glossar

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A

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung steht am Ende einer Berufsausbildung oder Umschulung und weist nach, dass die erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden. Je nach Ausbildungsberuf wird die Prüfung zum Beispiel vor der IHK, HWK oder einer anderen zuständigen Stelle abgelegt. Mit dem Bestehen erhalten Absolvent:innen den entsprechenden anerkannten Berufsabschluss.

AdA-Schein

Der AdA-Schein ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung von Ausbilder:innen. Er wird häufig auch Ausbilderschein genannt. Grundlage ist die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Wer die entsprechende Prüfung besteht, weist damit wichtige Kenntnisse für die Planung und Durchführung betrieblicher Ausbildung nach.

AEVO

AEVO steht für Ausbilder-Eignungsverordnung. Sie legt fest, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse Ausbilder:innen für die betriebliche Ausbildung nachweisen müssen. Die AEVO-Prüfung besteht üblicherweise aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der erfolgreiche Nachweis wird häufig als AdA-Schein oder Ausbilderschein bezeichnet.

Anerkannter Berufsabschluss

Ein anerkannter Berufsabschluss bestätigt eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Er kann beispielsweise durch eine Ausbildung, Umschulung oder unter bestimmten Voraussetzungen über eine Externenprüfung erworben werden. Der Abschluss verbessert die formale berufliche Qualifikation und kann neue Beschäftigungs- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

B

Berufliche Rehabilitation

Berufliche Rehabilitation umfasst Leistungen, die Menschen dabei unterstützen sollen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder beruflich Fuß zu fassen. Dazu können beispielsweise Qualifizierungen, Umschulungen oder weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören. Welche Unterstützung infrage kommt, hängt von der individuellen Situation und dem zuständigen Rehabilitationsträger ab.

Berufsförderungsdienst (BFD)

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, kurz BFD, unterstützt Soldat:innen bei der beruflichen Eingliederung nach oder bereits während ihrer Dienstzeit. Je nach individuellem Anspruch können unter anderem Aus- und Weiterbildungen, Umschulungen oder andere Qualifizierungen gefördert werden. Welche Leistungen möglich sind, wird mit dem zuständigen BFD abgestimmt.

Berufsqualifikation

Eine Berufsqualifikation umfasst Kenntnisse, Fähigkeiten und Nachweise, die eine Person für eine berufliche Tätigkeit qualifizieren. Sie kann durch eine Berufsausbildung, Umschulung, Fortbildung oder andere Qualifizierungswege erworben beziehungsweise erweitert werden. Je nach Bildungsweg kann eine Berufsqualifikation mit einem anerkannten Abschluss, einem Zertifikat oder einem anderen Nachweis verbunden sein.

D

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation finanzieren. Dazu gehören beispielsweise Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), die den Erhalt oder die Wiederaufnahme einer Beschäftigung unterstützen. Je nach individueller Situation können auch Qualifizierungen, Weiterbildungen oder Umschulungen gefördert werden.

Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ordnet Qualifikationen des deutschen Bildungssystems acht Niveaus zu. Dadurch lassen sich unterschiedliche Abschlüsse anhand der damit verbundenen Kompetenzen besser einordnen und vergleichen. Der DQR reicht von grundlegenden Kompetenzen auf Niveau 1 bis zu hoch spezialisierten Kompetenzen auf Niveau 8, welches Doktorgraden entspricht.

E

Eignungsfeststellung

Eine Eignungsfeststellung hilft dabei einzuschätzen, ob persönliche Voraussetzungen, Vorkenntnisse und Fähigkeiten zu einem Bildungsziel oder Berufsfeld passen. Je nach Angebot können beispielsweise fachliche Grundlagen, Sprachkenntnisse oder weitere Kompetenzen betrachtet werden. Die Ergebnisse können bei der Auswahl einer geeigneten Qualifizierung und der weiteren Bildungsplanung unterstützen.

Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR)

Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) ist ein gemeinsamer europäischer Referenzrahmen mit acht Niveaus. Er soll Qualifikationen verschiedener nationaler Bildungssysteme besser vergleichbar machen. Nationale Systeme wie der Deutsche Qualifikationsrahmen können den EQR-Niveaus zugeordnet werden und erleichtern so die Einordnung von Qualifikationen über Ländergrenzen hinweg. So wird sichergestellt, dass Abschlüsse auf demselben Niveau auch dem gleichen Stellenwert entsprechen.

F

Facharbeiterbrief

Der Facharbeiterbrief ist eine Bezeichnung für den Abschlussnachweis in bestimmten anerkannten Ausbildungsberufen, insbesondere im gewerblich-technischen Bereich. Er bestätigt, dass die vorgeschriebene Abschlussprüfung erfolgreich bestanden wurde. Welche Bezeichnung der Abschluss trägt, hängt vom jeweiligen Beruf und der zuständigen Stelle ab.

Förderträger

Als Förderträger werden Institutionen bezeichnet, die unter bestimmten Voraussetzungen die Finanzierung einer beruflichen Qualifizierung unterstützen. Dazu können je nach persönlicher Situation beispielsweise Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung oder der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gehören. Art und Umfang der Förderung werden individuell geprüft.

H

Handwerkskammer (HWK)

Die Handwerkskammer (HWK) vertritt die Interessen des Handwerks und übernimmt zahlreiche Aufgaben in der beruflichen Bildung. Je nach Beruf ist sie unter anderem für Prüfungen, Ausbildungsfragen und die Organisation von Fortbildungsprüfungen zuständig. Bei handwerklichen Umschulungen oder Meisterqualifikationen kann die HWK daher eine zentrale Rolle spielen.

HWK-Abschluss

Ein HWK-Abschluss ist ein beruflicher Abschluss, bei dem die Prüfung vor einer Handwerkskammer (HWK) abgelegt wird. Die Handwerkskammern übernehmen wichtige Aufgaben in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und führen unter anderem Gesellen- und Meisterprüfungen durch. Auch bestimmte Umschulungen können auf einen anerkannten Berufsabschluss mit Prüfung vor der zuständigen Handwerkskammer vorbereiten.

I

IHK-Abschluss

Ein IHK-Abschluss bezeichnet einen beruflichen Abschluss mit Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Viele anerkannte Ausbildungsberufe aus kaufmännischen, technischen und gewerblichen Bereichen fallen in die Zuständigkeit der IHK. Auch Umschulungen können auf eine entsprechende IHK-Abschlussprüfung vorbereiten und dadurch den Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses ermöglichen.

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) übernimmt wichtige Aufgaben in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Für zahlreiche kaufmännische, technische und IT-Berufe organisiert sie unter anderem Zwischen- und Abschlussprüfungen. Auch Teilnehmer:innen einer entsprechenden Umschulung legen ihre Abschlussprüfung häufig vor der zuständigen IHK ab.

Integrationscoaching

Ein Integrationscoaching unterstützt Menschen individuell bei der beruflichen Orientierung und beim Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Im Coaching können beispielsweise berufliche Ziele erarbeitet, Bewerbungsunterlagen optimiert und Strategien für die Stellensuche entwickelt werden. Abhängig vom jeweiligen Angebot können auch persönliche Herausforderungen berücksichtigt werden, die einer erfolgreichen beruflichen Integration im Weg stehen.

K

Kammer

Eine Kammer ist eine berufsständische Körperschaft, die unter anderem Aufgaben in der beruflichen Aus- und Weiterbildung übernimmt. Dazu gehören beispielsweise die Industrie- und Handelskammern (IHK) und die Handwerkskammern (HWK). Je nach Ausbildungsberuf kann die zuständige Kammer Prüfungen organisieren und abnehmen sowie Zeugnisse ausstellen. Auch bei Umschulungen mit anerkanntem Berufsabschluss spielt die Kammer eine wichtige Rolle, da die Abschlussprüfung in vielen Berufen vor der zuständigen IHK oder HWK abgelegt wird.

Kammerprüfung

Eine Kammerprüfung ist eine Prüfung, die vor einer zuständigen Kammer wie der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) abgelegt wird. Sie kann beispielsweise den Abschluss einer Ausbildung, Umschulung oder Aufstiegsfortbildung bilden. Welche Kammer zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Beruf beziehungsweise Abschluss.

Kompetenzfeststellung

Bei einer Kompetenzfeststellung werden vorhandene Kenntnisse, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen systematisch erfasst. Ziel ist es, Stärken und mögliche Entwicklungsfelder sichtbar zu machen. Die Ergebnisse können dabei helfen, passende Bildungswege, Qualifizierungen oder berufliche Perspektiven auszuwählen.

Kostenträger

Ein Kostenträger ist eine Institution, die unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Bildungsmaßnahme ganz oder teilweise übernimmt. Im Bereich der beruflichen Weiterbildung können dazu beispielsweise die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die Deutsche Rentenversicherung oder der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gehören. Welche Förderung möglich ist, hängt von der individuellen Situation ab.

M

Maßnahme

Im Kontext der Arbeitsförderung bezeichnet eine Maßnahme ein strukturiertes Angebot, das ein bestimmtes berufliches Ziel verfolgt. Das kann beispielsweise die Vermittlung von Kenntnissen, die Vorbereitung auf einen Berufsabschluss oder die Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung sein. Umfang, Zielgruppe und Förderfähigkeit unterscheiden sich je nach Angebot.

Maßnahmezulassung

Eine Maßnahmezulassung ist die offizielle Bestätigung, dass ein bestimmter Kurs oder ein Bildungsangebot alle gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllt. Diese Zulassung ist für viele geförderte Angebote, wie Kurse mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, zwingend notwendig, damit die Kosten übernommen werden können. Die Maßnahmezulassung gilt immer für den einzelnen Kurs und ist nicht mit der Trägerzulassung zu verwechseln, bei der die Bildungseinrichtung als Ganzes geprüft wird.

N

Nachqualifizierung

Eine Nachqualifizierung ermöglicht es, fehlende berufliche Kenntnisse und Kompetenzen gezielt nachzuholen oder zu ergänzen. Sie richtet sich häufig an Erwachsene mit Berufserfahrung, die keinen passenden formalen Berufsabschluss besitzen oder Qualifikationslücken schließen möchten. Je nach Ausgangssituation kann sie auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten.

Nachholen eines Berufsabschlusses

Das Nachholen eines Berufsabschlusses ermöglicht es Erwachsenen, einen anerkannten Berufsabschluss nachträglich zu erwerben. Dafür kommen je nach persönlichen Voraussetzungen verschiedene Wege infrage, beispielsweise eine Umschulung, Teilqualifizierung oder die Vorbereitung auf eine Externenprüfung. Welcher Weg geeignet ist, hängt unter anderem von der bisherigen Berufserfahrung und den vorhandenen Qualifikationen ab. Ein nachgeholter Berufsabschluss kann die beruflichen Perspektiven verbessern und neue Beschäftigungs- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

P

Praktikum

Ein Praktikum ist eine zeitlich begrenzte Praxisphase in einem Unternehmen, in der berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch angewendet und vertieft werden. Bei vielen Umschulungen ist ein betriebliches Praktikum fester Bestandteil der Qualifizierung. Teilnehmende lernen dabei betriebliche Abläufe kennen, sammeln praktische Berufserfahrung und können Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern knüpfen. Das Praktikum ergänzt die theoretischen und praktischen Lerninhalte beim Bildungsträger und bereitet auf den späteren Berufseinstieg vor.

Praktikumsbetrieb

Ein Praktikumsbetrieb ist ein Unternehmen, in dem Teilnehmer:innen während einer Bildungsmaßnahme praktische Berufserfahrung sammeln und theoretisch erworbene Kenntnisse anwenden. Besonders bei Umschulungen sind betriebliche Praxisphasen ein wichtiger Bestandteil. Welche Aufgaben und Zeiträume vorgesehen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Bildungsangebot.

Praxisphase

Eine Praxisphase ist ein Abschnitt eines Bildungsangebots, in dem berufliche Kenntnisse unter realen oder praxisnahen Bedingungen angewendet und vertieft werden. Bei Umschulungen findet sie häufig in einem Unternehmen statt. Sie unterstützt Teilnehmer:innen dabei, Berufserfahrung zu sammeln, Arbeitsabläufe kennenzulernen und das Gelernte praktisch umzusetzen.

Q

Qualifikation

Eine Qualifikation beschreibt Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die für bestimmte berufliche Aufgaben oder Tätigkeiten relevant sind. Sie kann durch Ausbildung, Berufserfahrung, Weiterbildung oder andere Lernwege erworben werden. Eine Qualifikation muss nicht automatisch einem anerkannten Berufsabschluss entsprechen, kann aber durch Zertifikate oder andere Nachweise dokumentiert werden.

Qualifizierung

Qualifizierung ist ein Oberbegriff für Bildungsprozesse, mit denen berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erworben, erweitert oder aktualisiert werden. Dazu können je nach Ziel beispielsweise Weiterbildungen, Teilqualifikationen oder andere Bildungsangebote gehören. Eine Qualifizierung kann mit einem Zertifikat, einer Prüfung oder einem anerkannten Abschluss verbunden sein.

R

Rehabilitationsträger

Rehabilitationsträger, auch Reha-Träger genannt, sind Institutionen, die für Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe zuständig sein können. Im beruflichen Kontext können sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben finanzieren. Welcher Träger zuständig ist, hängt unter anderem von der persönlichen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Rehabilitationsmaßnahme

Eine Rehabilitationsmaßnahme unterstützt Menschen dabei, ihre berufliche Teilhabe zu erhalten, wiederherzustellen oder neu zu ermöglichen. Im beruflichen Kontext können dazu beispielsweise Qualifizierungen, Weiterbildungen oder andere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören. Ziel ist es, die individuellen Voraussetzungen für eine dauerhafte Beschäftigung zu verbessern. Je nach persönlicher Situation können unterschiedliche Reha-Träger für die Finanzierung und Unterstützung zuständig sein.

S

Sachkundeprüfung

Eine Sachkundeprüfung dient als Nachweis bestimmter fachlicher Kenntnisse und Kompetenzen, die für die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten erforderlich sein können. Welche Inhalte geprüft werden und welche Stelle die Prüfung durchführt, hängt vom jeweiligen Tätigkeitsbereich und den gesetzlichen Vorgaben ab. Vorbereitungskurse können gezielt auf die Anforderungen einer Sachkundeprüfung vorbereiten und das notwendige Fachwissen vermitteln.

Selbstlernphase

Eine Selbstlernphase ist ein Lernabschnitt, in dem Teilnehmer:innen Inhalte eigenständig bearbeiten. Dafür können beispielsweise digitale Lernmaterialien, Aufgaben, Fachtexte oder Übungen genutzt werden. Selbstlernphasen ergänzen häufig Präsenz- oder Online-Unterricht und ermöglichen es, Lerninhalte im eigenen Tempo zu wiederholen und zu vertiefen.

Staatlich anerkannter Abschluss

Ein staatlich anerkannter Abschluss ist ein Bildungs- oder Berufsabschluss, der auf Grundlage staatlicher Regelungen erworben wird. Je nach Bildungsweg und Beruf gelten unterschiedliche Voraussetzungen, Prüfungsordnungen und zuständige Stellen. Bei einer Umschulung kann beispielsweise ein anerkannter Berufsabschluss durch eine Prüfung vor der zuständigen Kammer erworben werden. Ein staatlich anerkannter Abschluss ist von einer Teilnahmebescheinigung oder einem trägerinternen Zertifikat zu unterscheiden.

T

Teilnahmebescheinigung

Eine Teilnahmebescheinigung dokumentiert, dass eine Person an einem Kurs, Seminar oder einer anderen Bildungsmaßnahme teilgenommen hat. Sie ist nicht automatisch mit einem anerkannten Berufsabschluss oder einer bestandenen Prüfung gleichzusetzen. Welche Inhalte und Zeiträume bestätigt werden, hängt vom jeweiligen Bildungsangebot ab.

Trägerzulassung

Eine Trägerzulassung bestätigt, dass ein Bildungsträger die vorgeschriebenen Anforderungen für bestimmte Bereiche der Arbeitsförderung erfüllt. Sie bezieht sich auf den Anbieter selbst und ist von der Zulassung einzelner Bildungsmaßnahmen zu unterscheiden. Bei geförderten Angeboten können sowohl die Träger- als auch die Maßnahmezulassung eine wichtige Rolle spielen.

U

Unterrichtseinheit (UE)

Eine Unterrichtseinheit, kurz UE, ist eine Zeiteinheit zur Angabe des Umfangs von Bildungsangeboten. Im Bildungsbereich entspricht eine Unterrichtseinheit häufig 45 Minuten. Deshalb sind Unterrichtseinheiten nicht automatisch mit Zeitstunden gleichzusetzen. Die genaue zeitliche Organisation eines Kurses ergibt sich aus dem jeweiligen Bildungsangebot und Stundenplan.

V

Virtuelles Klassenzimmer

Ein virtuelles Klassenzimmer ist ein digitaler Lernraum, in dem Unterricht online und in der Regel zu festgelegten Zeiten stattfindet. Dozent:innen und Teilnehmer:innen können beispielsweise per Video, Audio, Chat oder Bildschirmfreigabe miteinander arbeiten. Dadurch lässt sich gemeinsamer Unterricht auch unabhängig von einem klassischen Seminarraum durchführen.

Z

Zertifikat

Ein Zertifikat ist ein Nachweis über erworbene Kenntnisse, Kompetenzen oder den erfolgreichen Abschluss eines Bildungsangebots. Welche Aussagekraft ein Zertifikat hat, hängt vom jeweiligen Kurs, Anbieter und gegebenenfalls von der zugrunde liegenden Prüfung ab. Ein Zertifikat ist nicht automatisch mit einem staatlich anerkannten Berufsabschluss gleichzusetzen.

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen legen fest, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um an einem Bildungsangebot oder einer Prüfung teilnehmen zu können. Dazu können beispielsweise ein bestimmter Berufsabschluss, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse oder fachliche Vorkenntnisse gehören. Die konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Kurs und angestrebtem Abschluss.

Zwischenprüfung

Eine Zwischenprüfung dient in bestimmten Ausbildungsordnungen dazu, den aktuellen Stand der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten während der Ausbildung oder Umschulung festzustellen. Je nach Beruf kann an ihre Stelle eine gestreckte Abschlussprüfung treten, bei der Prüfungsteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgelegt werden. Die konkreten Regelungen richten sich nach dem jeweiligen Ausbildungsberuf.