Ihre Chancenverbesserung auf dem Arbeitsmarkt

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters, die darauf abzielt, Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen aktiv und nachhaltig bei der beruflichen Eingliederung zu unterstützen.
Der Gutschein ermöglicht Ihnen die kostenfreie Teilnahme an verschiedenen Maßnahmen bei zertifizierten Trägern, wie dem bfw, um Ihre Vermittlungschancen auf den Arbeitsmarkt zu erhöhen.
So funktioniert die Förderung: 3 Schritte zum AVGS
Der Weg zur Kostenübernahme ist klar strukturiert. Wir empfehlen die folgende Vorgehensweise:
Schritt 1: Kontaktaufnahme und Beratungstermin
Vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Im persönlichen Gespräch wird Ihre aktuelle berufliche Situation analysiert und geprüft, ob eine AVGS-geförderte Maßnahme Ihre Eingliederungschancen verbessert.
Schritt 2: Antragstellung
Nach positiver Einschätzung durch Ihre Ansprechperson können Sie den AVGS mündlich oder schriftlich beantragen. Aus Dokumentationsgründen wird oft ein schriftlicher Antrag empfohlen.
Schritt 3: Bewilligung und Auswahl der Bildungsstätte
Wird Ihr Antrag geprüft und freigegeben, erhalten Sie einen schriftlichen Bewilligungsbescheid – den eigentlichen Gutschein. Mit diesem Gutschein können Sie dann die passende Maßnahme aus unserem Bildungsangebot auswählen und starten.
Wer kann den AVGS erhalten?
Regelanspruch: Sie haben in den letzten drei Monaten mindestens sechs Wochen Arbeitslosigkeit angesammelt und sind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet
Ermessensentscheidung: Auch andere Personengruppen, wie Empfänger:innen von Bürgergeld, Berufsrückkehrende, Hochschulabsolvent:innen oder Selbstständige, können den AVGS nach Ermessen der zuständigen Fachkraft erhalten
Wichtig: Bei rechtzeitiger Bewilligung des Gutscheins entstehen Ihnen keine Kosten für die geförderte Maßnahme
Welche Maßnahmen werden mit dem AVGS gefördert?
Ziel des AVGS ist es, Ihre Qualifikationen und Ihre Position auf dem Arbeitsmarkt gezielt zu stärken. Die Förderung umfasst unterschiedliche Schwerpunkte, die wir beim bfw anbieten:
Einzelcoaching (AVGS-MAT): Individuelle Begleitung zur beruflichen Neuorientierung und Stärkung von Schlüsselkompetenzen, wie zum Beispiel Bewerbungstraining, Karriereberatung, Profiling, Überprüfung und Anpassung der Berufsziele
Maßnahmen zur Heranführung: Direkte Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt und praktische Erprobung in Unternehmen, wie zum Beispiel kurze Praktika, Probearbeiten zur Eignungsfeststellung, Kenntnisvermittlung
Gründungsberatung (AVGS-MAT): Professionelle Unterstützung für den Weg in die Selbstständigkeit durch Erarbeitung eines tragfähigen Geschäftskonzepts, und betriebswirtschaftlicher Beratung
Vermittlung (AVGS-MPAV): Nutzung eines privaten Arbeitsvermittlers, um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden
Wie lange ist der AVGS gültig?
Die Dauer und der Umfang der einzelnen Maßnahmen variieren je nach Maßnahme und individuellem Bedarf.
Dauer: Die Gültigkeit des AVGS ist meist auf wenige Monate befristet, z.B. drei Monate
Umfang: Die genauen Details, z.B. Anzahl der Stunden oder Sitzungen, werden in der Bewilligung festgelegt
Die exakten Rahmenbedingungen Ihrer individuellen Förderung besprechen Sie stets mit Ihrer zuständigen Fachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Wie löse ich den AVGS ein, nachdem er mir ausgestellt wurde?
Der Einlöseprozess läuft in der Regel wie folgt ab:
Gutscheinausstellung: Der AVGS wird Ihnen von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt
Bildungsträger finden: Sie suchen sich einen geeignete und für den AVGS zertifizierten Bildungsträger wie das bfw aus, dessen Maßnahme zu Ihren Zielen passt
Übergabe: Sie geben den Original-Gutschein oder dessen Daten an den Bildungsträger
Bestätigung: Der Bildungsträger prüft den Gutschein und bestätigt, dass die geplante Maßnahme, z.B. ein Coaching oder eine Weiterbildung, den Bedingungen des Gutscheins entspricht
Maßnahmebeginn: Nach der Bestätigung beginnt Ihre Maßnahme
Abrechnung: Der Bildungsträger rechnet die Kosten nach Abschluss oder erfolgreicher Vermittlung direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab
Fallen Kosten für mich an, wenn ich den AVGS nutze?
In der Regel entstehen durch die über den AVGS geförderte Maßnahme keine Eigenkosten, z.B. für Teilnahmegebühren, sofern die Bewilligung und die Übergabe des Gutscheins vor dem Start der Teilnahme erfolgt sind.
Muss ich den AVGS annehmen, wenn er mir angeboten wird?
Nein. Der AVGS ist ein Angebot, das Sie nicht annehmen müssen. Sie entscheiden, ob Sie die damit geförderte Leistung in Anspruch nehmen möchten.
Kann der Gutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abgelehnt werden?
Ja. Die Entscheidung über die Ausstellung eines AVGS liegt im Ermessen der zuständigen Fachkraft. Eine Ablehnung kann insbesondere erfolgen, wenn die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind oder wenn die Maßnahme im Einzelfall nicht als notwendig oder geeignet erachtet wird.
Wie oft kann ich einen AVGS erhalten?
Es gibt keine konkrete gesetzliche Begrenzung für die Anzahl der ausgestellten AVGS. Die Erteilung erfolgt jedoch immer nach einer Einzelfallprüfung durch die Agentur für Arbeit oder des Jobcenter, bei der die Notwendigkeit und Eignung der Maßnahme neu bewertet werden.
Gilt der AVGS auch für Selbstständige, Teilzeitkräfte oder in speziellen Regionen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können auch Selbstständige, Teilzeitkräfte oder bestimmte Personengruppen gefördert werden, auch wenn sie aktuell in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, z.B. zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Regionale Besonderheiten oder spezielle Programme, z.B. in Berlin, sollten immer mit Ihrer zuständigen Fachkraft geklärt werden.
Was muss ich tun bei Problemen mit der Bildungsstätte oder der Maßnahme?
Melden Sie sich sofort bei Ihrer Fachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und setzen Sie sich mit der Bildungsstätte in Verbindung. Bewahren Sie alle Unterlagen und Kommunikationen auf. Lassen Sie sich die Maßnahme bzw. die Eignung des Bildungsträgers bestätigen, bevor Sie beginnen, um die Kostendeckung sicherzustellen.
Profitieren Sie von unserer über 70-jährigen Erfahrung als zertifizierter Bildungsträger.
Wir bieten Ihnen praxisnahe und zukunftssichere Bildungsangebote in Bereichen wie Handwerk, IT, Logistik, Metallbau, Kfz-Technik und kaufmännischen Berufe.
Unsere Kurse starten flexibel (Umschulungen mehrmals jährlich, Weiterbildungen oft monatlich) und können in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden.