Das Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Zukunftsfähigkeit durch Weiterbildung

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein wichtiges Förderinstrument des Bundes, um Beschäftigte fit für den Wandel der Arbeitswelt zu machen und Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Es ermöglicht die finanzielle Unterstützung von beruflicher Weiterbildung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hilft, sich an neue Technologien, veränderte Arbeitsanforderungen und den Strukturwandel anzupassen.


So funktioniert die Förderung in 3 Schritten:

Die Beantragung der Förderung läuft stets über den Arbeitgeber beim zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.

Schritt 1: Festlegung des Qualifizierungsziels
Arbeitgeber und Beschäftigte legen gemeinsam das Qualifizierungsziel fest z.B. Anpassung an neue Technologien oder Nachholen eines Berufsabschlusses.

Schritt 2: Auswahl der Bildungsmaßnahme
Sie suchen eine passende, AZAV-zertifizierte Weiterbildung bei einem geeigneten Bildungsträger wie dem bfw aus. 

Schritt 3: Antragsstellung beim Arbeitgeberservice
Der Arbeitgeber stellt den Antrag beim Arbeitgeberservice. Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Zusage und können mit der Weiterbildung beginnen.


Die Höhe der Förderung

Der Umfang der Förderung ist abhängig von der Größe des Unternehmens und der Art der Qualifizierung (mit oder ohne Berufsabschluss):

Wichtig: Die geförderte Weiterbildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten Bildungsanbieter (nach AZAV) stattfinden und in der Regel einen Umfang von mindestens 120 Unterrichtsstunden haben.

FAQ: Meistgestellte Fragen zum Qualifizierungschancengesetz

Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Das QCG schafft einen verbesserten gesetzlichen Rahmen, damit Unternehmen ihre Beschäftigten gezielt weiterbilden lassen können – unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße.
Das Hauptziel des QCG: Es soll präventiv Arbeitslosigkeit verhindern, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen und deren Belegschaft erhöhen.
Die Förderung erfolgt durch die örtliche Agentur für Arbeit oder das Jobcenter und richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis.
 
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz setzt sich in der Regel aus zwei Komponenten zusammen:

  • Übernahme der Weiterbildungskosten: Die Kosten für den Lehrgang, die benötigten Lernmaterialien und eventuelle Prüfungsgebühren werden (ganz oder anteilig) übernommen

  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt (Lohnkostenzuschuss): Während der Weiterbildung kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt des Teilnehmenden erhalten, um die Freistellung zu erleichtern

Wer kann gefördert werden?
Grundsätzlich können alle Beschäftigten in einem Arbeitsverhältnis gefördert werden, deren Qualifizierungsbedarf im Hinblick auf den Strukturwandel oder zur Sicherung des Arbeitsplatzes notwendig ist. Mitarbeitende ohne Berufsabschluss werden besonders gefördert.

Welche Kosten werden übernommen?
Es werden die direkten Lehrgangskosten (Gebühren für die Bildungsstätte, Lehrmaterialien) sowie ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt der Arbeitnehmenden während der Freistellung übernommen, Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

Wie lange dauert das Verfahren?
Das Verfahren beginnt mit der Antragsstellung beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Die Genehmigungsdauer kann variieren. Es ist ratsam, den Kontakt zum Arbeitgeberservice frühzeitig zu suchen, sobald das Qualifizierungsziel und der gewählte Bildungsträger feststehen.

Kann die Weiterbildung auch in Teilzeit stattfinden?
Ja, viele förderfähige Maßnahmen können sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit absolviert werden, sofern der Stundenumfang der Weiterbildung die Mindestanforderung erfüllt.

Ihre geförderte Weiterbildung beim bfw

Profitieren Sie von unserer über 70-jährigen Erfahrung als zertifizierter Bildungsträger. 
Wir bieten Ihnen praxisnahe und zukunftssichere Bildungsangebote in Bereichen wie Handwerk, IT, Logistik, Metallbau, Kfz-Technik und kaufmännischen Berufe.
Unsere Kurse starten flexibel (Umschulungen mehrmals jährlich, Weiterbildungen oft monatlich) und können in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden.